Akkreditierung / Zertifizierung

Mit der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAKKS) erfüllt Deutschland die europäische Forderung nach Einrichtung einer einzigen nationalen Akkreditierungsstelle. Ziel ist es, eine wesentliche Vereinfachung der nationalen Qualitätsinfrastruktur zu schaffen, die das Vertrauen in deutsche Produkte und Dienstleistungen stärkt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat die federführende Rolle bei der Fach-, Rechts-, und Finanzaufsicht der neuen DAkkS.

Quelle: Schlaglichter der Wirtschaftspolitik. BMWi-Monatsbericht April 2010. www.bmwi.de

Allgemeine Wirtschaftspolitik
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Gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 müssen die Mitgliedstaaten ab 01.01.2010 eine einzige nationale Akkreditierungsstelle benennen. Dieser Aufforderung folgend wurde in Deutschland die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) errichtet, die die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 erfüllt.

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Akkreditierungs-
stelle (AkkStelleG) am 7. August 2009 sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung der nationalen Akkreditierungsstelle in Deutschland geschaffen worden. Die DAkkS wurde gemäß AkkStelleG beliehen und wird dementsprechend in Deutschland alle Akkreditierungen gemäß Verordnung (EG) Nr. 765/2008 durchführen.

Quelle:
www.dakks.de

 

 

Quelle: BMWi

 

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